#Das Geschäft mit Kindern in Social Media
Viele von uns werden sie schon gesehen haben: Kinderfotos im Netz. Es ist eins der viel diskutierten Themen – ist es O. K. die Bilder seiner Kinder in das Internet zu stellen? Versuchen wir dieses Thema aus mehreren Sichtweisen zu betrachten.
TEIL 1: ICH WILL DOCH NUR DIE FAMILIE AUF DEM LAUFENDEN HALTEN
Kommen wir zum (zumindest zunächst) harmlosen Teil: Menschen, welche Kinderfotos teilen, um Ihre Bekannten daran teilhaben zu lassen. Diese Accounts sind davon gekennzeichnet, dass sich Ihre Benutzer sehr wohl einiger Gefahren im Klaren sind und meist Ihr Profil auf privat gestellt haben. Zudem werden in die Followerliste nur Menschen aufgenommen, welche auch persönlich bekannt sind. Prinzipiell erst einmal nicht verwerflich.
Aber auch hier müssen wir die erste Achtung einschieben. Private Einstellung hin oder her. Durch den Upload (laden ins Internet) werden die Bilder immer auf einen fremden Server gespeichert. Und Server sind mal mehr oder weniger anfällig für Datenleaks. Illegale Hacker machen sich meist nicht so viel aus eurer Privatsphäre.
Im zweiten Aber! solltet ihr immer auf die Datenschutzerklärung der Plattform achten, auf welcher ihr das Bild oder Video online stellt, denn bereits hier können Divergenzen auftreten.
Schauen wir doch einmal bei Instagram/ Facebook in die Nutzungsbedingungen. Da heißt es: „Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz zum Hosten, zur Nutzung, Verbreitung, Modifizierung, Ausführung, zum Kopieren, zur öffentlichen Vorführung oder Darstellung, zur Übersetzung und zur Erstellung abgeleiteter Werke aller Informationen, Daten und sonstigen Inhalte, die durch dich oder in deinem Namen (einschließlich durch deine Dienstleister oder über deine App) in Verbindung mit der Plattform verfügbar machst (zusammen „deine Inhalte“) für alle geschäftlichen Zwecke in Verbindung mit dem Betrieb, der Bereitstellung oder Verbesserung der Plattform oder irgendeines anderen Facebook-Produkts. Diese Lizenz bleibt auch dann wirksam, wenn du aufhörst, die Plattform zu nutzen. Deine Lizenz für uns umfasst, ohne Einschränkung: das Recht, deine Inhalte in andere Teile von Facebook-Produkten zu integrieren, das Recht, die Quelle deiner Inhalte unter Verwendung deines Namens, deiner Marken oder Logos anzugeben; das Recht, deine Inhalte für Werbezwecke zu nutzen, und das Recht, deine Inhalte zu analysieren (einschließlich, um sicherzustellen, dass du diese Nutzungsbedingungen und alle anderen anwendbaren Bedingungen und Richtlinien einhältst).“
(Quelle: [https://developers.facebook.com/terms?helpref=hc\_fnav])
Oh… Ähm … also … das ist jetzt aber schon irgendwie blöd.
Es schadet also nicht einmal einen Blick in die Datenschutzerklärung zu werfen, auch wenn wir Dinge ganz privat nutzen möchten.
Morgen sprechen wir über Kinderfotos, likes und Werbeeinnahmen.
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